AMPIRE Farb-Rückfahrkamera KV-VIVARO für Opel Vivaro B, Renault Traffic und Nissan NV300

AMPIRE Farb-Rückfahrkamera KV-VIVARO für Opel Vivaro B, Renault Traffic und Nissan NV300

Fahrzeugspezifische Rückfahrkamera für Opel Vivaro, Renault Traffic, FIAT Talento oder Nissan NV300 mit Hecktüren. Die KV-VIVARO wird gegen das werkseitige Bremslichtglas einfach ausgetauscht. In das Kameragehäuse ist eine Infrarotbeleuchtung integriert die auch bei Dunkelheit eine ausreichende Ausleuchtung gewährleistet. In der zweiten Generation dieser Kamera wurde ein verbesserter Kamerachip mit deutlich höherer Auflösung verwendet.

KOMPATIBILITÄT
- Opel Vivaro B mit Hecktüren/Heckklappe
- Renault Traffic III ab Bj 2014 mit Hecktüren/Heckklappe
- Nissan NV300 mit Hecktüren/Heckklappe
- FIAT Talento mit Hecktüren/Heckklappe

TECHNISCHE DATEN
- Bildwiedergabe gespiegelt
- Hilfslinien: werkseitig eingeschaltet (ausschaltbar durch Kabelschlaufe trennen)
- Bildsensor: CMD-III. " High performance Digital Super Clarity Image Sensor
- Auflösung 648x488 Pixel
- Betrachtungswinkel 170°
- vertikale Einstellungbarkeit der Kamera 20°
- Bildformat: NTSC
- 580 Zeilen Auflösung
- IP68 wasserdicht
- Integrierte Infrarotbeleuchtung
- Betriebsspannung: 9-16 Volt DC
- Stromverbrauch: max. 150mA
- Betriebstemperatur: -30° bis 70°C
- Mindestbeleuchtung: 0 Lux
- Farbe: schwarz
- Kabellänge: 10 Meter
- E Zulassung E9-10R-05.1652
- CE Zulassung EN 55022: 2010; EN 61000-3-2:2006+A1:2009+A2:2009; EN61000-3-3:2008; EN 55024:2010
- FCC Zulassung ANSI C63.4-2003

INSTALLATIONS HINWEIS
Die Kamera ist nicht für den Dauerbetrieb oder zur Überwachung geeignet. Sie darf nicht mit Zündung (K15) betrieben werden, dann dadurch könnte die Kamera durch Überhitzung Schaden nehmen. Je nach Dachaufbau und installierter Anhängerkupplung vom Fahrzeug kann man die Anhängerkupplung auf dem Monitor u.U. nicht sehen. Diese Kamera ist nur für Fahrzeuge mit zwei Hecktüren geeignet. Die Fahrzeuge mit einer einzelnen Heckklappe hat eine kleine Bremsleuchte.

RECHTLICHER HINWEIS
Nicht erlaubt im Geltungsbereich der StVZO und ECE. Die Inbetriebnahme dieser Artikel ist nicht zulässig im Bereich der StVZO. Abgebildete und aufgeführte Artikel dienen nur zu Showzwecken und für den Motorsport!
Eine Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern, ist eintragungspflichtig und müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden. Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist. Die Rücknahme einer gebrauchten Kamera zur Gutschrift ist ausgeschlossen.

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